Allgemeine Geschäftsbedingungen - Frank Scymanska e. K. (FS)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB),
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
2. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich
deren Geltung zugestimmt haben.
3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte
mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art
handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf unserer
Website, in Katalogen, Flyern oder Prospekten stellt noch kein rechtlich
bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder
Leistung durch den Auftraggeber.
2. Der Auftragnehmer (FS) kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen
annehmen.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten
unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich
Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
2. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Die Zahlung ist sofort nach dem Erhalt der Ware zu leisten. Der Abzug
von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4. FS behält sich vor, Aufträge nur gegen eine angemessene Anzahlung
oder vollständiger Vorkasse auszuführen.
5. Storniert der Auftraggeber einen bereits laufenden Auftrag, können
alle bis dahin erbrachten Leistungen sofort und zu 100 % in Rechnung
gestellt werden.
§ 4 Lieferzeit, Teillieferungen, Mitwirkungspflichten Auftraggeber
1. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die
Auftragsfertigstellung bzw. Lieferung entsprechen dem jeweiligen
Planungsstand.
2. Bei Nichteinhaltung ist dem Auftragnehmer (FS) eine angemessene
Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
3. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und
abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden
(Teillieferung).
4. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers
voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5. Kommt der Aufraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern
vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
§ 5 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht
mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des
Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt
oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 6 Urheberrechte
Mit dem Kauf eines Produkts des Auftragnehmers erwirbt der Auftraggeber
nur das dingliche Eigentum an der Sache. Sämtliche Urheberrechte und
Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Jegliche Vervielfältigung
oder sonstige analoge, digitale Verwertung ist unzulässig.
§ 7 Zulieferungen, Rechte Dritter
Zulieferungen durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten (dies gilt auch für Datenträger und übertragene
Daten) unterliegen keiner Prüfungspflicht des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben,
insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B.
Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt
werden.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht
stets ausdrücklich hierauf berufen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht
auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Empfang der
Bestellung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer
unverzüglich – spätestens innerhalb von
7 Tagen – schriftlich Anzeige zu machen (§ 377 HGB). Wegen
unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640
BGB)
2. Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand
der Technik vermeidbar gewesen wären. Nicht beanstandet werden können
geschmackliche Gesichtspunkte.
Werkseitige Tolerenzen: Für unsere Produkte aus Melaminharzschaum und
Polyester gelten die folgenden Toleranzen, Maßabweichungen: ± 5 mm.
RGB-Töne, Sonderfarben (z. B. RAL®, Pantone®), Gold, Silber werden über
den Farbraum CMYK ähnlich nachgestellt. Hierbei kommt es zu Abweichungen
gegenüber dem Original-Farbton.
3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung
der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen
Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag,
so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware
liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu geben.
6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu
machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist
jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des
Kaufpreises zurückzubehalten.
7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet
etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern.
8. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von
der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei
Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
9. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für
diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine Mängelansprüche.
§ 11 Haftung
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen
der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus
der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§
286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
§ 12 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu
treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Stand: 20.06.2022
